Was ist ein Zweitpass? – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Reiseversicherung

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Was ist ein Zweitpass? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Reiseversicherung

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann einen Zweitpass beantragen. (Bildquelle: ERGO Group)

Miriam W. aus Ellwangen:
Ich habe schon ein paar Mal von einem sogenannten Zweitpass gehört. Was genau ist das und welche Vorteile bietet er?

Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung:
Ein Zweitpass ist ein zusätzlicher Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis. Die Gültigkeit beträgt sechs Jahre. Grundsätzlich darf jeder Bürger zwar nur einen gültigen Pass besitzen. Aber für Personen, die nachweisen können, dass sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass haben, gibt es eine Ausnahmeregelung. Ein solches Interesse besteht beispielsweise bei NATO-Mitarbeitern oder bei Personal von Luft- und Schifffahrtsunternehmen. Auch Geschäftsleute, die viel unterwegs sind und häufig während einer Reise bereits ein Visum für ein anderes Land beantragen, fallen unter diese Ausnahmeregelung. Auch wenn ein Land einer Person die Einreise verweigert, weil aus dem Reisepass ersichtlich ist, dass sie sich zuvor in bestimmten anderen Staaten aufgehalten hat, liegt ein berechtigtes Interesse des Reisenden für einen Zweitpass vor. Wer beispielsweise einen Stempel aus dem Iran in seinem Reisepass hat, sollte für eine Reise in die USA besser einen Zweitpass beantragen.
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Die ERGO Reiseversicherung firmiert seit Mai 2019 unter ihrem neuen Namen (bisher: ERV – Europäische Reiseversicherung). Sie überzeugt durch ihre Kundenorientierung, einen hohen Qualitätsanspruch und ein erstklassiges Serviceangebot. Seit über 100 Jahren prägt die ERGO Reiseversicherung die Geschichte des Reiseschutzes. Als Unternehmen der ERGO gehört sie weltweit zu den führenden Reiseversicherern. Mit seinem internationalen Netzwerk sorgt der Spezialist für Reiseschutz dafür, dass die Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
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