Von einem umfassenden Brandschutzkonzept, welches die rechtlichen Regelungen und Vorgaben erfüllt, hängt nicht nur die Sicherheit sämtlicher Personen ab.
Hoteliers sollten den Brandschutz in ihren Häusern niemals vernachlässigen. Von einem umfassenden Brandschutzkonzept, welches die rechtlichen Regelungen und Vorgaben erfüllt, hängt schließlich nicht nur die Sicherheit sämtlicher Personen ab, die sich in dem Hotel befinden.
Auch das Ansehen des Hauses, die wirtschaftliche Existenz und die Arbeitsplätze der Angestellten stehen auf dem Spiel, wenn der Brandschutz vernachlässigt würde. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang beispielsweise der Fluchtplan. Dieser wird auch mit den Begriffen Zimmerplan oder Rettungswegplan bezeichnet. Genau genommen stellt der Zimmerplan jedoch eine Sonderform des Fluchtplans dar.
Worauf es bei der Gestaltung des Zimmerplans ankommt, um die Sicherheit aller Betroffenen bei einem Brand zu gewährleisten, erklärt der folgende Beitrag.
Der Zimmerplan liefert wichtige Informationen
Ein Zimmerplan besteht in einem Grundriss der entsprechenden Etage des Hotels. Durch eine klare Kennzeichnung lässt sich diesem entnehmen, wo der kürzeste Weg zwischen dem Hotelzimmer und dem sicheren Bereich entlangführt.
Daneben enthält der Zimmerplan jedoch noch mehr Informationen. Diese betreffen beispielsweise das korrekte Verhalten bei einem Notfall und Anweisungen, wie die Entstehung von Bränden verhindert werden kann. Diese Informationen spielen auch im Hinblick auf die Brandschutzordnung eine wichtige Rolle.
Der Grundriss muss darüber hinaus auch die Feuerlöscher und die Brandmelder klar kennzeichnen. Die Gestaltung der entsprechenden Fluchtplan Symbole ist daher einheitlich geregelt. Viele Hoteliers nutzen den Zimmerplan darüber hinaus für zusätzliche Hinweise, etwa, dass es verboten ist, im Bett beziehungsweise im gesamten Hotelzimmer zu rauchen.
Hinsichtlich des Aufbaus des Zimmerplans sind sowohl die DIN ISO 23601 als auch die DIN EN ISO 7010 zu berücksichtigen. Diese liefern Vorgaben dazu, welche Inhalte auf dem Zimmerplan untergebracht werden dürfen. Im Vergleich zu dem speziellen Zimmerplan enthalten herkömmliche Fluchtpläne so beispielsweise nicht zwingend alle Hinweise neben Englisch auch in weiteren Fremdsprachen.
Die Erstellung des Flucht- und Rettungsplanes beziehungsweise des Zimmerplans darf generell durch jede Person erfolgen. Diese muss jedoch umfassende Kenntnisse über das Thema des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Details der betreffenden DIN-Vorgaben mitbringen.
Zwei Rettungswege pro Etage
Wie der Brandschutz im Hotel gestaltet sein muss, richtet sich im Detail stets nach der Anzahl der vorhandenen Gästebetten pro Geschoss. Grundsätzlich ist jedoch vorgeschrieben, dass zwei separate Rettungswege vorhanden sein müssen.
Sollte es sich um eine Beherbergungsstätte handeln, die über mehr als 60 Gästebetten verfügt, ist noch mehr zu bedenken. Dann muss etwa auch die Stelle des Beherbergungsraums im Plan klar gekennzeichnet werden, welche die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten erreichen kann.
Worauf kommt es bei dem Brandschutz im Hotel außerdem an?
Es lassen sich jedoch noch einige weitere Punkte definieren, die für einen umfassenden Brandschutz im Hotel unerlässlich sind. Dazu gehört beispielsweise, dass die Fluchtwegkennzeichnungen – also die Sicherheitszeichen der Rettungswege – langnachleuchtend oder beleuchtet gestaltet sein müssen. Eine klar erkennbare Kennzeichnung ist darüber hinaus auch für die Zu- und Ausgänge der Treppenräume nötig.
Von Bedeutung sind darüber hinaus auch, eine Sicherheitsstromversorgung für die Brandmeldeanlage, die Alarmeinrichtung und die Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten. Sämtliche Türen müssen sich zudem leicht von innen öffnen lassen. Die vorhandenen Rettungspläne sind außerdem nicht nur auf der Landessprache, sondern auch in die üblichen Fremdsprachen – mindestens in Englisch – zu übersetzen.