Arbeit im Hotelgewerbe unterliegt häufigem Wechsel

Wer sich ausreichend informiert, wird mitunter von den vielfältigen Aufgaben und Bedingungen überrascht sein.

Wer im Hotelgewerbe tätig ist, muss gerade am Anfang häufig die Zähne zusammenbeißen, um durchzuhalten, wenn es beispielsweise um die Ausbildung geht. Wer sich nicht im Vorwege ausreichend informiert hat und sich für die Ausbildung zur Hotelkauffrau oder zum Hotelfachmann entscheidet, wird mitunter von den vielfältigen Aufgaben und Bedingungen überrascht sein. So gehört zur Ausbildung im Hotelfach der Durchlauf aller relevanten Abteilungen, inklusive Küche oder Housekeeping. Hinzu kommt, dass jeder sich darüber klar sein sollte, dass klassische 9-to-five-Jobs eher untypisch sind. Stattdessen wird in verschiedenen Schichten und natürlich auch am Wochenende gearbeitet. Wer jedoch durchhält und sich dieser Besonderheiten bewusst ist, der wird mit einer sehr vielfältigen, abwechslungsreichen und spannenden Tätigkeit belohnt.

Rezeptionistin
©istock.com/andresr

Arbeitsplatz wird häufiger gewechselt

Im Hotelgewerbe ist es eher selten, dass die Angestellten Jahrzehnte an einem Arbeitsplatz bleiben. Gerade junge Arbeitnehmer zieht es hinaus in die Welt, denn gerade das ist oft Antrieb für einen solchen Ausbildungsweg. Auslandserfahrungen sind nicht nur in sprachlicher Hinsicht wichtig und hilfreich. Auch das Kennenlernen unterschiedlichster Kulturen und Länder bringt einen wichtigen Erfahrungsschatz mit sich, von dem später beide Seiten profitieren. Hinzu kommt, dass jedes Hotel anders organisiert ist und unterschiedliche Besonderheiten bietet. Je mehr Wechsel man gerade am Anfang macht, desto schneller wächst also die Erfahrung, die von vielen Arbeitgebern so dringend erwartet oder sogar vorausgesetzt wird.

Bedienung
©istock.com/Wavebreakmedia 

Bedingungen sind unterschiedlich geregelt

Nicht immer ist es der Arbeitnehmer, der sich freiwillig zu einem Wechsel entscheidet, um seiner Karriere einen Schub zu geben. Ebenso kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, wobei die Gründe dafür sehr unterschiedlich sein können. Dann ist es wichtig, dass der Angestellte sich zum Thema Abfindung – Kündigung zuvor möglichst gut informiert hat. Kündigungen im Hotelgewerbe unterliegen im Zweifel unterschiedlichen Regelungen, je nachdem inwieweit sie an einen Tarifvertrag gebunden ist oder ob Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer einem Verband wie dem Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen sind. Ist dies aus dem Arbeitsvertrag nicht eindeutig ersichtlich oder ist der betroffene Arbeitnehmer unsicher, ob er korrekt abgefunden wird, so ist es ratsam, sich rechtliche Unterstützung zu holen. Neben der persönlichen Konsultation einer Anwaltskanzlei ist dies heutzutage auch über Onlineportale möglich, die bei Rechtsfragen umfangreiche Unterstützung bieten. Das kann bei grundsätzlichen Fragestellungen durchaus sinnvoll und im Zweifel auch günstiger sein als die individuelle Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, zumal gerade in einem solchen Fall in der Regel schnelle Hilfestellung notwendig ist. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer ein Abfindungsangebot nicht sofort unterschreiben, sondern es immer erst prüfen lassen.

Bildquellen:

  • Bild 1 – ©istock.com/macniak
  • Bild 2 – ©istock.com/andresr 
  • Bild 3 – ©istock.com/Wavebreakmedia